Thursday, March 20, 2008

“Einschüchterung” hier und “Gelassenheit” da

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht per Eilentscheidung die Vorratsdatenspeicherung zunächst einmal eingeschränkt. Dabei bescheinigten die Richter dieser Maßnahme einen:

erheblichen Einschüchterungseffekt.

Der stellvertrendende Regierungssprecher Thomas Steg sagte dazu:

Im Kabinett jedenfalls ist die Entscheidung nicht lange diskutiert worden und sie ist mit großer Gelassenheit zur Kenntnis genommen worden.

Wie bitte? Mir ist nicht ganz klar, wie sich die Einschüchterung der Bevölkerung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbaren lässt. Ist diese Regierung an letzterem nicht sonderlich interessiert? Hätte man sonst die Aussage der roten Roben mit großer Gelassenheit zur Kenntnis genommen?

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Zugriffsmöglichkeiten und die Speicherfristen in seiner endgültigen Entscheidung weiter beschränken wird. Nach bisherigem Vernehmen wird das Gesetz selber wohl nicht gekippt werden (AFAIK und IANAL).