Das Pilzjahr nähert sich dem Ende und ich kann auf tolle Pilzfunde, auch einige Erstfunde, leckere Mahlzeiten und schöne Spaziergänge zurückschauen. Zu den begangenen Wäldern gehörten das Gebiet um Dresden, insbesondere die Dresdner Heide, der Zellwald bei Nossen, die brandenburgischen Wälder nahe Elsterwerda und der Darßwald.
Eine Information wurde mir erst dieses Jahr bewusst gemacht und ich möchte sie voranstellen: diverse Pilzarten, die ich und vermutlich auch andere bisher als selbstverständlich gesammelt haben, stehen unter Artenschutz (§ 1 i.V.m. Anlage 1 BArtSchV) und dürfen nur für den Eigengebrauch gesammelt werden (§ 2 Abs. 1 BArtSchV). Dazu gehören u.a. Steinpilze (Boletus edulis) sowie alle einheimischen Pfifferlinge (Cantharellus spp.), Birkenpilze und Rotkappen (Leccinum spp.). Für weitere Pilzarten wie den Schwarzhütigen Steinpilz (auch Bronzeröhrling, Boletus aereus) besteht keine solche Ausnahmeregelung und sie sind unbedingt zu schonen. Im übrigen können Pilze auch auf das regelmäßige Betreten des Waldes mit Rückzug reagieren (vgl. Cantharellus lutescens auf Seite 7 hier). Ich fände es schön, wenn mehr Menschen diese Informationen bewusst wären.
Im Folgenden befindet sich nun die Auflistung meiner besonderen Pilzfunde aus dem Jahr 2014 und ggf. ihre Stellung auf der "Roten Liste Pilze Sachsen" (1999) bzw. ihrem sonstigen Schutzstatus. Erstfunde und sind fett dargestellt.
Eine Information wurde mir erst dieses Jahr bewusst gemacht und ich möchte sie voranstellen: diverse Pilzarten, die ich und vermutlich auch andere bisher als selbstverständlich gesammelt haben, stehen unter Artenschutz (§ 1 i.V.m. Anlage 1 BArtSchV) und dürfen nur für den Eigengebrauch gesammelt werden (§ 2 Abs. 1 BArtSchV). Dazu gehören u.a. Steinpilze (Boletus edulis) sowie alle einheimischen Pfifferlinge (Cantharellus spp.), Birkenpilze und Rotkappen (Leccinum spp.). Für weitere Pilzarten wie den Schwarzhütigen Steinpilz (auch Bronzeröhrling, Boletus aereus) besteht keine solche Ausnahmeregelung und sie sind unbedingt zu schonen. Im übrigen können Pilze auch auf das regelmäßige Betreten des Waldes mit Rückzug reagieren (vgl. Cantharellus lutescens auf Seite 7 hier). Ich fände es schön, wenn mehr Menschen diese Informationen bewusst wären.
Im Folgenden befindet sich nun die Auflistung meiner besonderen Pilzfunde aus dem Jahr 2014 und ggf. ihre Stellung auf der "Roten Liste Pilze Sachsen" (1999) bzw. ihrem sonstigen Schutzstatus. Erstfunde und sind fett dargestellt.
- Hasenröhrling (Gyroporus castaneus,
RL 2
) - Flockenstieliger Hexenröhrling (Boletus erythropus)
- Kornblumenröhrling (Gyroporus cyanescens,
RL 2
) - Pfefferröhrling (Chalciporus piperatus)
- Porphyrröhrling (Porphyrellus porphyrosporus)
- Beringter Rotfußröhrling (Xerocomus pruinatus)
- Rotkappe (Leccinum leucopodium, L. spp.,
RL 2
) - Schmarotzerröhrling (Pseudoboletus parasiticus)
- Samtpfifferling (Cantharellus friesii,
RL 3
) - Trompetenpfifferling (Craterellus tubaeformis)
- Kegeliger Saftling (Hygrocybe conica)
- Wiesenchampignon (Agaricus campestris)
- Grubenlorchel (Helvella lacunosa)
- Herbstlorchel (Helvella crispa)
- Stinkmorchel (Phallus impudicus)
- Birkenpilz/Raufußröhrling (Leccinum scabrum, L. spp.,
RL 3
) - Butterpilz (Suillus luteus)
- Goldröhrling (Suillus grevillei)
- Gemeiner Rotfußröhrling (Xerocomellus chrysenteron)
- Sandröhrling (Suillus variegatus)
- Steinpilz (Boletus edulis, evtl. auch Boletus aestivalis)
- Ziegenlippe (Xerocomus subtomentosus)
- Echter Pfifferling (Cantharellus cibarius)
- Violetter Lacktrichterling (Laccaria amethystea)
- Krause Glucke (Sparassis crispa)
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